Die teuerste Steuer ist die ungeplante. Wir gestalten .
Mit Leidenschaft und Präzision.
Holding, Familiengesellschaft, Immobilienstruktur. Wir planen Ihre Zukunft, bevor das Finanzamt rechnet.
Zwei Fachberater-Titel
Heilberufe und Umstrukturierung von Unternehmen (IFU/ISM gGmbH).
Aus der Finanzverwaltung
Wir kennen die Finanzverwaltung von innen, und damit die Fragen, bevor sie kommen.
Heinsberg und deutschlandweit
Persönlich vor Ort in Heinsberg, Mandantenbetreuung bundesweit per Videocall.
Steuern, Vermögen und Nachfolge hängen zusammen.
Genau so beraten wir.
Ein Feld wählen und die passende Beratung ansehen.
Steuern sind eine Architektur-Frage.
Die richtige Struktur kann den Unterschied zwischen 30 Prozent und 1,5 Prozent Belastung machen. Welche Architektur zu Ihrem Vorhaben passt, hängt von Größe, Vermögensart und Zielen ab. Holding ist eine Möglichkeit, Stiftung und Familiengesellschaft sind andere. Emundts & Stoffels gestaltet diese Strukturen für Unternehmer aus Heinsberg und deutschlandweit.
Holding-Potenzialanalyse
Passt eine Holding zu Ihrer Situation?
Sechs Fragen, zwei Minuten: Die Potenzialanalyse zeigt, ob sich eine Holding-Struktur für Sie rechnet. Unverbindlich.
Jetzt Potenzial prüfen
Vom ersten Objekt bis zum Portfolio.
Wir sind Ihr Sparring-Partner.
Welches Objekt rechnet sich wirklich? Welche Struktur passt zum nächsten Schritt? Wir rechnen mit Ihnen, bevor Sie unterschreiben, und gestalten die Eigentümerstruktur so, dass das Portfolio mit Ihnen wächst.
Die teuerste Steuer
ist vermeidbar.
Erbschaft- und Schenkungsteuer treffen vor allem, wer zu spät plant. Wer früh überträgt, nutzt die Freibeträge alle zehn Jahre neu, nimmt Wertsteigerungen aus dem Nachlass und behält über eine Familiengesellschaft die Kontrolle. Wir gestalten den Übergang über Jahre, nicht in Wochen.
Lernen Sie uns kennen.
Das Tagesgeschäft machen wir natürlich auch. Nur ist es nicht der Grund, warum Sie zu uns kommen.
Sie brauchen nicht viele Ansprechpartner. Sie brauchen einen, der die anderen kennt.
Wo es über das Steuerrecht hinausgeht, arbeiten wir mit einem festen Netzwerk geprüfter Partner zusammen, koordiniert über uns.
Steuerwissen, das Sie weiterbringt.
Verlustrücktrag 2026: Verluste nach § 10d EStG in die Vorjahre zurücktragen
Verlustrücktrag nach § 10d Abs. 1 EStG: Verluste ab 2024 bis 1 Mio. Euro (Ehegatten 2 Mio.) in die zwei Vorjahre zurücktragen. Höchstbeträge je Jahr, Verzicht, Mindestbesteuerung 70 %, Gewerbesteuer und Rechenbeispiel.
Unternehmensverkauf gegen Rente oder Raten 2026: Sofort- oder Zuflussbesteuerung
Betrieb gegen Leibrente, Zeitrente oder Raten über mehr als 10 Jahre verkaufen: Wahlrecht nach R 16 Abs. 11 EStR zwischen Sofortversteuerung mit § 16 Abs. 4 und § 34 EStG oder Zuflussbesteuerung ohne Begünstigung. Mit Rechenbeispiel.
Verlustvortrag bei Umwandlung 2026: Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung, Einbringung
Bei Verschmelzung und Formwechsel einer GmbH gehen deren Verlustvorträge nach § 4 Abs. 2 Satz 2 UmwStG unter, bei der Abspaltung anteilig nach § 15 Abs. 3 UmwStG. Was bei der Einbringung gilt und wie sich Verluste vorher nutzen lassen.
Eine Stunde, und Sie wissen wo Sie stehen.
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